Führerschein - Klasse AM
Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (ohne Beiwagen) bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und bei elektrischer
Antriebsmaschine bzw. Diesel 4 kW Nenndauerleistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
- bei elektrischer Antriebsmaschine bzw. Diesel Nenndauerleistung bis max. 4 kW
- Leermasse max. 270kg
- Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
- bei Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm Hubraum
- bei elektrischer Antriebsmaschine bzw. Diesel Nenndauerleistung max. 6 kW
- Leermasse max. 425 kg
- Sitzplätze max. 2
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
Welche Prüfungen muss ich machen?
- Theorieprüfung ist abzulegen
- Praktische Prüfung ist abzulegen (Zuerst Sicherheitskontrolle, dann fährst du mindestens 55 Minuten innerhalb von Ortschaften; Erfüllung der Grundfahraufgaben)
Außerdem ist zu beachten:
- Du musst für die Klasse AM mindestens 16 Jahre alt sein.