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Das Aufbauseminar für Fahranfänger

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Unter dem Aufbauseminar für Fahranfänger versteht man eine behördlich angeordnete Nachschulung bei Verstößen gemäß Katalog A (1x) oder B (2x) der Straßenverkehrsordnung, während eurer Probezeit.

Katalog A

Zum Katalog A gehören Ordnungswidrigkeiten, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld von 60 € und mehr bestraft werden und sind zugleich ein Verstoß gegen:

    • das Rechtsfahrgebot
    • die erlaubte Geschwindigkeit
    • das Überholen
    • die Vorfahrt
    • die Autobahnbenutzung
    • das Verhalten am Bahnübergang
    • an Fußgängerüberwegen und Ampelanlagen
    • bei Haltzeichen v. Polizisten oder am Stoppschild

Dazu zählen auch:

    • Trunkenheitsfahrt
    • Unfallflucht
    • Nötigung
    • fahrläßige Körperverletzung oder Tötung
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Führen eines nicht versicherten Fahrzeugs
    • Fahren (oder Gestatten des Fahrens) eines Kfz ohne Zulassung oder Betriebserlaubnis

Katalog B

Hierzu zählen Straftaten im Straßenverkehr, welche unter Katalog A nicht aufgeführt sind. Ein Delikt des Katalogs B ist unter anderem Kennzeichenmißbrauch sowie Ordnungswidrigkeiten nach der StVO und StVZO, wenn ein Bußgeld von 60 € oder mehr verhängt wird und der Verstoß nicht schon unter Katalog A erfaßt ist.

Dazu zählen:

    • Ungenügendes Absichern,Beleuchten oder Kenntlichmachen liegengebliebener Fahrzeuge mit Gefährdung eines Anderen
    • Abbiegen nach links trotz entgegenkommender Fahrzeuge mit Gefährdung eines Anderen
    • Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges mit mangelhaften Reifen

Aufbauseminare werden in Gruppen von 6-12 Teilnehmern durchgeführt. Sie bestehen aus 4 Sitzungen von jeweils 135 min Dauer und einer "Fahrprobe". Hier wird analysiert, warum es zu dem Verstoss gekommen ist, was man besser machen kann und wie kritische Situationen in Zukunft vermieden werden können. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe statt. Für alkoholauffällige Fahranfänger gibt es besondere Kurse! Automatisch wird dann die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert.