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Führerschein - Klasse AM

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und bei elektrischer Antriebsmaschine 4 kW Nenndauerleistung
  • Krafträder bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
    • bei Elektromotor Nenndauerleistung bis max. 4 kW
    • bei anderen Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW Nutzleistung
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
    • bei Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm Hubraum
    • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
    • bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
    • Leermasse max. 350 kg

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)

Welche Prüfungen muss ich machen?

  • Theorieprüfung ist abzulegen
  • Praktische Prüfung ist abzulegen (Zuerst Sicherheitskontrolle, dann fährst du mindestens 45 Minuten innerhalb von Ortschaften; Erfüllung der Grundfahraufgaben)

Außerdem ist zu beachten:

  • Du musst für die Klasse AM mindestens 16 Jahre alt sein.