Führerschein - Klasse AM
Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und bei elektrischer Antriebsmaschine 4 kW Nenndauerleistung
- Krafträder bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
- bei Elektromotor Nenndauerleistung bis max. 4 kW
- bei anderen Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW Nutzleistung
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
- bei Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm Hubraum
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
Welche Prüfungen muss ich machen?
- Theorieprüfung ist abzulegen
- Praktische Prüfung ist abzulegen (Zuerst Sicherheitskontrolle, dann fährst du mindestens 45 Minuten innerhalb von Ortschaften; Erfüllung der Grundfahraufgaben)
Außerdem ist zu beachten:
- Du musst für die Klasse AM mindestens 16 Jahre alt sein.

