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Führerschein - Klasse A

Was darf ich mit der Klasse A fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2

    • Bei Aufstieg von Klasse A2 auf A (bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
  • Praxis
    • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
    • Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2

      a) noch keine 2 Jahre (oder mindestens Klasse A1):

    • 3 Fahrstunden Überland
    • 2 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
    • b) über 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Welche Prüfungen muss ich machen?

  • Theorieprüfung ist abzulegen (entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
  • Praktische Prüfung ist abzulegen (Sie dauert 70 Minuten. Zuerst Sicherheitskontrolle, dann fährst du innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße; Erfüllung der Grundfahraufgaben)
    (Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt die Dauer mindestens 60 Minuten)

Außerdem ist zu beachten:

  • Du musst für die Klasse A mindestens 24 Jahre oder bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Du musst für dreirädrige Kraftfahrzeuge mindestens 21 Jahre alt sein

Eingeschlossene Klassen: