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Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) am 02.06.2012

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 (nach Umtausch: B, BE, C1, C1E, M, L und S) und der Klasse C1 bis CE müssen spätestens am 10.09.2014 an einer Weiterbildung nach BKrFQG teilgenommen haben.
Die Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Tage à 7 Stunden) sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens 8 Wochen vor dem 10.09.2014 nachgewiesen werden.
Samstag den 05.05.2012 von 8 Uhr bis 16 Uhr findet der erste Tag für die Weiterbildung im Lehrraum Besigheim statt. Bitte bis zum 29.05.2012 anmelden. Anmeldung
Führerscheininhaber der Klasse D1 bis DE müssen bis spätestens 10.09.2013 die Weiterbildung nachgewiesen haben.

Neue Honda Hornet mit 102 PS für die Klasse A (unbegrenzt)

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Fahrschule Link im Internet

Als einer der ersten Fahrschulen (seit 1955) in der Umgebung sind wir im Internet. Auf dem neusten Stand der Technik bedeutet für uns, nicht nur bestes Equipment wie auch bestens ausgebildete Fahrlehrer/innen zu haben, sondern auch in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Kundenkommunikation auf dem neusten Stand zu sein. Unsere zahlreichen Kunden geben uns Recht.